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Künstlersozialkasse

Bist du in der KSK? In der was fragst du dich jetzt vielleicht. Die KSK ist die Abkürzung für die Künstlersozialkasse. Und man ist dort Mitglied, wenn man als freiberuflicher Illustrator sozialen Schutz in der gesetzlichen Kranken,- Renten, und Pflegeversicherung bekommen möchte. Nicht jeder kommt in die KSK hinein, sie prüfen sehr genau, ob alle Bedingungen erfüllt sind. Welche das sind, kannst du auf den Seiten der KSK nachlesen. Aber in der Regel erfüllen wir freiberuflichen Illustratoren diese Bedingungen und werden aufgenommen.

 

Bei der Anmeldung ist es sinnvoll, so gut es geht nachzuweisen, dass man als Illustrator tätig ist oder es zukünftig vorhat. Liebhaberei zählt nicht, eine Berufsabsicht muss erkennbar sein. Das kann man nachweisen durch bereits geschriebene Rechnungen und Kontoauszüge mit Geldeingängen, durch Abschlusszeugnisse, die eigene Geschäftsausstattung und Webseite und ähnliche Unterlagen. Erreicht man ein Jahreseinkommen von über 3.900,00 Euro, so ist man versicherungspflichtig. Die ersten 3 Jahre darf das erzielte Einkommen noch unter dieser Grenze liegen, man gilt dann als Berufsanfänger.

 

Wichtig ist zu wissen, dass die Künstlersozialkasse keine Krankenversicherung ist, wie gerne angenommen und behauptet wird. Du bist weiterhin in deiner gesetzlichen Krankenversicherung versichert, nur die KSK übernimmt etwa die Hälfte deiner Beiträge. Wie ein Arbeitgeber also. Die hierfür erforderlichen Mittel werden aus einem Zuschuss des Bundes und aus einer Abgabe der Unternehmen finanziert, die künstlerische und publizistische Leistungen verwerten. Das bedeutet, die Gelder, die die KSK für dich an deine Versicherungen zahlt, bekommt sie zum Teil durch einen Zuschuss des Bundes, zu einem anderen Teil durch die sogenannte Verwerterabgabe. Leute, die eine künstlerische Leistung in Anspruch nehmen (also unsere Kunden), zahlen zusätzlich einen kleinen Teil der Summe, die wir in Rechnung stellen, an die KSK. Aktuell (2018) liegt dieser Anteil bei 4,2%. Die Verwerter melden ihre gezahlten Entgelte an Künstler und Publizisten der KSK, du hast damit nichts zu tun. Du musst auch deinen Kunden nicht auf diese Meldepflicht hinweisen. Aber natürlich kannst du einen entsprechenden Hinweis auf deiner Rechnung anbringen, als Service sozusagen. Es ist außerdem unerheblich, ob du in der KSK Mitglied bist oder nicht, der Kunde muss diese Abgabe in jedem Fall zahlen.

 

Und wie viel musst du nun zahlen, wenn doch die KSK einen Teil deiner Versicherungskosten übernimmt? Das richtet sich nach deinem Einkommen und wird einmal jährlich ermittelt und ggf. angepasst. Dazu machst du eine geschätzte Meldung über dein zu erwartendes Einkommen des nächsten Jahres und daraus bemisst sich dein Beitrag. Diesen Beitrag zahlst du an die KSK, diese bezahlt dann deine Versicherungen. Einmal jährlich bekommst du eine Auflistung, welche Beiträge und Summen genau für die jeweiligen Versicherungen gezahlt wurden.

 

Wenn du dich genauer informieren willst, dann schau doch mal direkt auf den Seiten der KSK vorbei. Dort findest du auch die Möglichkeit zur Anmeldung. Und wenn du jetzt noch weitere Fragen zu diesem Thema oder anderen wichtigen Dingen hast, die du zum Berufsstart wissen solltest, dann stehen wir dir mit einem individuellen Einzelcoaching zur Seite.

 

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4 Kommentare

    • SvenGeske

      Hallo Sara,

      „Das an die KSK zu meldende, voraussichtliche Arbeitseinkommen entspricht dem nach den allgemeinen Gewinnermittlungsvorschriften des Einkommensteuerrechts ermittelten Gewinn aus der selbständigen künstlerischen / publizistischen Tätigkeit, der aus der Differenz zwischen Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben ermittelt wird (§ 15 SGB IV, § 4 Abs. 3 EStG).“
      Das schreibt die KSK dazu. Brutto/netto ist in unserem Fall etwas falsch zu verstehen. Beim Arbeitnehmer versteht man darunter das was er heraus bekommt nach Abzug von Steuern und Sozialversicherung. Unser Netto steht im Allgemeinen jedoch vor der Steuer. Es bemisst sich aus Betriebseinnahmen und -ausgaben.

  1. Charline

    Moin,
    ich war eigentlich ziemlich optimistisch, in die Künstlersozialkasse aufgenommen zu werden, soll nun aber folgendes nachreichen: Anerkennung in Fachkreisen , z.B. Aufnahme in einen Berufsverband (habe ich bei ver.di fachgruppe bildende Kunst probiert, da muss man aber Mitgliedschaft in KSK nachweisen um aufgenommen zu werden!) , Erwähnung/Besprechung in Feulletons oder Fachpublikationen für bildende Kunst oder Teilnahme an Kunstausstellungen.
    Wie komme ich dadrum herum? Ich dachte man wäre als Illustratorin ein klarer Fall für die KSK , wenn man mit seinen Illustrationen Geld verdient. In Zeitungsartikeln waren meine Werke schon, nur eben nicht in Kunstzeitschriften. Habt ihr einen Tipp?
    Beste Grüße
    Charline

    • Meike Teichmann

      Gallo Charline,

      sie möchten Nachweise über deine Absicht, mit der Illustration Gewinne zu erzielen, sprich dass du das nicht nur als Hobby machst. Das ist ganz normal. Ich würde alles zusammen suchen, was dazu beiträgt. Geschriebene Rechnungen in Kopie, Kontoauszüge mit Geldeingang von Kunden, Mitgliedschaft in der Illustratoren Organisation zb., Abschluss an einer FH, falls du studiert hast oder so, deine Webseite nennen, Visitenkarte, Briefpapier mitschicken und natürlich Dinge, die vielleicht schon veröffentlicht wurden. In einer Kunstzeitschrift hätte ich jetzt auch nichts. Das klingt, als würden sie denken, du seist freischaffender Künstler. Das kann man ja dazu erklären, dass du nicht deine Kunstwerke ausstellst und verkaufst. Das wird schon klappen, dauert immer alles ein wenig bei der KSK.

      Viel Erfolg,
      LG Meike

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